
Fällarbeiten- Rodungen
Wenn ein Baum weichen muss.
Sollten Sie sich von einem Baum trennen müssen, so bieten wir Ihnen die fachgerechte Fällung samt Entfernung der Wurzeln, auch in schwerem Gelände an. Vor einer Baumfällung muss beim zuständigen Umweltamt/Ordnungsamt geklärt werden, ob der Baum der ortsüblichen Baumschutzsatzung unterliegt. Erst nach Vorliegen einer dann notwendigen Fällgenehmigung dürfen wir die Fällung durchführen.
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Baum.
Das Team von ERB GaLaBau GmbH
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Kontakt
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