
Entwässerungseinrichtungen
Schonen Sie nicht nur die wertvolle Ressource Wasser, sondern auch Ihren Geldbeutel!
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz darf bei Neubauten kein Niederschlagswasser mehr in die Kanalistation (Vorflut) eingeleitet werden. Das Wasserhaushaltsgesetz (WGH) regelt in § 55, Abs. 2 ausdrücklich, dass kein Regenwasser mehr mit Schmutzwasser vermischt werden darf. Eine langsame und dezentrale Versickerung auf dem Grundstück ist hier gemeint.
Auf vielfache Weise läßt sich im Haushalt Regenwasser nutzen.
Ob für die Toilettenspülung, Autowäsche usw. Profitieren Sie wegen steigender Kosten für Energie und Wasser die Möglichkeiten moderner Regentanks für Ihren Haushalt und Garten.
Wasserhaushaltsgesetz (WGH) regelt in § 55, Abs. 2
Grundsätze der Abwasserbeseitigung Absatz 2:
„Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt
oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer eingeleitet werden, …“ § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des
Grundwassers Absatz 2: „Keiner Erlaubnis bedarf ferner das Einleiten von
Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung,
soweit dies in einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 bestimmt ist.“
Begründung des Bundestags zu § 46 „Diese Regelung trägt dem Umstand
Rechnung, dass die Versickerung von Niederschlagswasser nach § 55 Absatz
2 künftig eine grundsätzlich vorrangige Art der
Niederschlagswasserbeseitigung sein soll.“
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